Die ordnungsgemäße Archivierung
Eine Frage stellt sich sowohl dem Rechnungsersteller als auch dem Rechnungsempfänger: Wie und wo werden die Rechnungsdokumente archiviert?
Die Pflicht der Archivierung gilt für beide Parteien und zwar unabhängig voneinander. Nur die Ausprägung unterscheidet sich aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen. Der Rechnungsersteller muss das versendete Dokument archivieren, also die signierte Rechnung mit zugehörigem Zertifikat.
Der Empfänger dagegen ist verpflichtet, die erhaltene Rechnung zu prüfen. In diesem Fall muss er auch und vor allem die Gültigkeit der aufgebrachten Signatur prüfen. Wichtig dabei ist, dass die Dokumentation der vorgenommen Prüfung vom Empfänger ebenso archiviert werden muss, wie die signierte Rechnung selbst. Als Empfänger sind Sie bei nexMart gut aufgehoben, denn nexMart liefert das Prüfprotokoll gleich mit und archiviert dieses auch gleichzeitig mit dem Rechnungsdokument.
Damit Sie über die gesetzlich geforderte Laufzeit von 10 Jahren ab Ende des aktuellen Kalenderjahres Zugriff auf diese Dokumente haben, erhalten Sie als Empfänger einen Zugang zum Archiv und können die Daten jederzeit abrufen oder herunterladen.
Komfortabler kann es kaum sein. Auf Wunsch erhalten Sie die Rechnungsdaten auch gerne auf einem externen Datenträger zugesandt.
Zugang zum Archiv
Wenn Sie einen Zugang für das Archiv beantragen möchten melden Sie sich bei unserem kostenlosen Helpdesk unter 00 8000 2 22 22 45 oder senden Sie eine E-Mail.


